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Pressemitteilung

Die neue ÖDP-Landtagsfraktion – das erste Dutzend Anträge

1. Bayern muss Forschungsstandort für Postwachstumsökonomie und Gemeinwohlökonomie werden - Lehrstühle mit diesen Forschungsschwerpunkten müssen an allen wirtschaftswissenschaftlichen Instituten der Universitäten in Bayern errichtet werden. Begründung: Der Artikel 151 der Bayerischen Verfassung definiert das Gemeinwohl als Ziel aller wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Gegensatz dazu, wird nach wie vor an den meisten wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühlen eher eine neoliberal-marktradikale Lehre vorgetragen und an die Studierenden vermittelt. Um die wissenschaftliche Debatte anzureichern, müssen gezielt Lehrstühle mit den Schwerpunkten Postwachstumswirtschaft und Gemeinwohlwirtschaft geschaffen werden.

2. Umsetzungsplan für alle zentralen Ziele von „Radentscheid Bayern“. Begründung: Der Radverkehr wird in naher Zukunft eine tragende Rolle auch im Alltagsverkehr haben. Die Ziele des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ müssen in der kommenden Legislaturperiode Stück für Stück erreicht werden. Deshalb braucht es einen Umsetzungsplan, der auch Haushaltsziele definiert, die dem Volksbegehren bekanntlich nicht erlaubt sind.

3. Grundsatzbeschluss: Alle wichtigen Moorlandschaften in Bayern wiederherstellen und den Humusaufbau im ganzen Land fördern– mit attraktiven Einkommenschancen für landwirtschaftliche Betriebe Begründung: Die Wiederherstellung der Moorlandschaften ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Verbesserung der Biodiversität/Artenvielfalt und zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes in ganz Bayern. Teil des zu beschließenden Moorlandschafts-Programms muss vor allem auch die Einführung eines neuen Verhältnisses zur bäuerlichen Landwirtschaft werden: Nicht mehr alleine die Produktion von Lebensmitteln, sondern die Pflege und Wiederherstellung von wichtigen ökologischen Gütern wie Artenvielfalt, Bodenfruchtbarkeit, Gewässerreinheit oder Klimaschutz (z. B. durch Humusaufbau) gehört künftig zum Leistungskatalog eines landwirtschaftlichen Betriebes. Diese Leistungen müssen von der Gesellschaft – vertreten durch den Staat – „bestellt und bezahlt“ werden; sie tragen künftig erheblich zu leistungsgerechten und betriebssichernden Einkommen bei den Landwirten bei.

4. Mindestens 30% Bio-Lebensmittel in allen öffentlichen Kantinen mit jährlichen Steigerungszielen vor allem für Kindergärten und Krankenhäuser Begründung: Das im Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit („Rettet die Bienen!) vorgegebene Ziel des Ausbaus der ökologischen Landwirtschaft in Bayern muss durch eine massive Stärkung der Nachfrage nach Lebensmitteln in Bio-Qualität gestützt werden. Die Verwendung solcher Lebensmittel in öffentlichen Kantinen muss zunächst auf 30 % und dann schrittweise in Richtung 100 % gesteigert werden. Vor allem für Kindergärten und Krankenhäuser muss ein staatlich gefördertes, anspruchsvolles Bio-Ziel erreicht werden.

5. Praxisorientierung des Lehramtsstudiums durch Einführung eines „praktischen Jahres“ Begründung: Ein verpflichtendes „praktisches Jahr“ im ersten Drittel des Studiums wird den Studierenden wichtige Erfahrungen vermitteln und vielen Kindern das Lernen erleichtern, weil in den Klassen eine „zweite Kraft“ zur Verfügung steht. Die derzeitig verpflichtenden Praktika für Lehramtsstudierende (Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum) stellen einen Flickenteppich dar. Ein „praktisches pädagogisches Jahr“ brächte für alle Beteiligten vielfältige Gewinne.

6. Anti-Stress-Programm für Kindergärten und Familien durch Honorierung der familiären „Care-Arbeit“ Begründung: In vielen Kindergärten und Kinderkrippen herrscht aufgrund von Fachpersonal-Knappheit und steigender Nachfrage nach immer längeren Buchungszeiten mittlerweile Dauerstress. Die Strategie der Staatsregierung, durch geringer qualifiziertes Quereinsteigerpersonal und durch Reduzierung der wissenschaftlich empfohlenen Qualitätsstandards die herrschende Notlage abzumildern, ist zum Scheitern verurteilt und schadet Kindern und Fachpersonal. Deshalb ist jetzt ein Sofortprogramm zur Kita-Qualitätssicherung nötig. Durch eine bessere Honorierung der familiären Betreuungsleistungen in den ersten drei Lebensjahren kann vermieden werden, dass immer längere „Buchungszeiten“ seitens der Eltern üblich werden. Nur wenn der Druck in die Kitas nachlässt, kann dort wieder nach den wissenschaftlichen Standards gearbeitet werden.

7. Berufung eines/einer Tierschutzbeauftragten bei der Staatsregierung Begründung: Für den Tierschutz fühlt sich in Bayern kein Ministerium vorrangig zuständig. Diesem Missstand kann zunächst durch die Berufung einer/eines Tierschutzbeauftragten bei der Staatsregierung abgeholfen werden. Die/der Tierschutzbeauftragte soll Anregungen aus der Bürgerschaft aufnehmen und mithelfen, die Lage der Tiere in Bayern grundlegend zu verbessern. Er/sie muss mitwirken, bei der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen Druck zu erzeugen. Eine Beratungs- und Vernetzungsrolle zwischen Politik, Verwaltung, Tierschutzorganisationen und privatem Tierschutz gehört ebenfalls zu den Aufgaben.

8. Sonderprogramm „Politische Bildung und Wertschätzung der Bayerischen Verfassung“ für Jugend- und Erwachsenenbildung. Einrichtung einer parlamentarischen Kommission zur Ermittlung von nicht ausreichend umgesetzten Verfassungszielen Begründung: Die wertschätzende Kenntnis der Verfassung und ihrer Zielkonzepte ist eine Voraussetzung für lebendige Demokratie. Leider zeigen Untersuchungen vielfach eine abnehmende Begeisterung für die demokratische Staats- und Gesellschaftsform. Es ist an der Zeit, in Jugendarbeit und Erwachsenenbildung mit einem auf Jahre angelegten Sonderprogramm die Grundlagen der Verfassung zu vermitteln und auch die Frage zu bearbeiten, welche Ziele der Verfassung bis heute nicht ausreichend verwirklicht sind. Die pädagogischen Bemühungen um eine wertschätzende Verfassungskenntnis müssen durch parlamentarische Aktivität begleitet werden: Der Landtag soll eine Kommission einsetzen, die Widersprüche zwischen Verfassungstext und Realität klar benennt und Vorschläge zur Verbesserung der Lage erarbeitet.

9. Novellierung des ÖPNV-Gesetzes: ÖPNV muss Bezirksaufgabe werden Begründung: Um der wichtigen Aufgabe des ÖPNV gerecht zu werden, soll die Zuständigkeit für den ÖPNV auf die Bezirksebene verlagert werden. Die kleinräumige Planung von Landkreis zu Landkreis ist hinderlich für die Entwicklung größerer Angebotsräume.

10. Ein eigener Trinkwasser-Artikel für die Bayerische Verfassung Begründung: Der Trinkwasserschutz muss in der Verfassung aufgewertet werden. Artikel 141 ist als allgemeine Zielsetzung wichtig. Aber die bloße Erwähnung des Wassers bei den zu schützenden Lebensgrundlagen reicht angesichts der klimabedingten, beginnenden Notlage und der ständigen Versuche, das Wasser für den privaten Markt zu öffnen, nicht mehr aus. Vor allem zwei Punkte müssen in diesem Artikel festgesetzt werden: Die Trinkwasserversorgung muss in öffentlicher Verantwortung bleiben. Und das Fracking – ob konventionell oder unkonventionell – muss u. a. aufgrund der immensen Gefahr für das Grundwasser grundsätzlich verboten sein.

11. Einspar-Offensive für Energie und Material in allen öffentlichen Bereichen Begründung: Unser Ziel „100 % erneuerbare Energie für Bayern bis 2030“ braucht neben dem intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien eine Effizienz- und Einspar-Offensive. Beginnend im Bereich der Staatsverwaltung, der Kommunen und aller öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen Verbrauchsreduzierungsziele für Energie- und Materialverbrauch definiert werden. Z. B. müssen Leistungs-Obergrenzen für Dienstfahrzeuge (ausgenommen „Blaulicht-PKW“) eingeführt werden. Auch muss künftig bei Ausschreibungen und Beschaffung verpflichtend auf Reparaturfähigkeit und Recyclingmöglichkeit von Geräten und Materialien geachtet werden.

12. Verfassungsjuristische Experten-Anhörung zum Thema „Wie kann das Ziel, den Flächenverbrauch in Bayern auf maximal 5ha/Tag zu reduzieren, verfassungsrechtlich gesichert erreicht werden? Begründung: Das Ziel, den Flächenverbrauch im Freistaat auf maximal 5 ha/Tag zu reduzieren, ist parteiübergreifend akzeptiert. Appelle und freiwillige Vereinbarungen konnten den Flächenfraß bisher jedoch nicht aufhalten. Ein auf das gesetzliche Ziel zur Reduzierung des Flächenverbrauchs gerichtetes Volksbegehren wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht zugelassen. Deshalb ist es jetzt nötig, zu Beginn der neuen Legislaturperiode verfassungsjuristische Expertise auf höchstem Niveau im Rahmen eines Landtagshearings einzuholen, damit möglichst bald eine abgesicherte, gesetzliche Regelung für dieses zentrale Problem der Landesplanung und des Schutzes der Lebensgrundlagen nach Artikel 141 der Verfassung erreicht wird.

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