Pressemitteilung
Europawahl: ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde erfolgreich
ÖDP-Europakandidat Müller: "Keine verlorene Stimme mehr"
"Das Argument der verlorenen Stimme trägt nicht mehr. Deshalb wird die ÖDP jetzt in das Europäische Parlament einziehen," sagte Thomas Müller (Burgkunstadt), stellvertretender Bezirksvorsitzender und Europakandidat der ÖDP anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 3-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl zu kippen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle argumentierte unter anderem, dass die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben müsse.
"Jetzt werden endlich alle Stimmen gezählt und kommen den Parteien zugute, die die Wähler auch wirklich favorisiert haben," meinte Müller. Noch bei der Europawahl im Jahr 2009 seien rund 2,8 Millionen Stimmen unter den Tisch gefallen, weil sie für Parteien abgegeben wurden, die jeweils nicht mehr als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. "Das Bundesverfassungsgericht hat Standfestigkeit gezeigt und sein eigenes Urteil aus dem Jahr 2011 nicht ad absurdum geführt." Bereits vor mehr als zwei Jahren kippten die Karlsruher Richter die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl und argumentierten, dass es "an zwingenden Gründen (fehle), in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen".
Die ÖDP hatte zusammen mit den Freien Wählern gegen die erst im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene 3-Prozent-Klausel bei der Europawahl geklagt. Juristischer Beistand war der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.